Notariat
In unserer Kanzlei steht Ihnen Herr Stühmer als Notar zur Verfügung. Der folgende Text soll Ihnen einen allgemeinen Überblick über die notarielle Tätigkeit vermitteln.
Aufgaben eines Notars
Die Hauptaufgabe eines Notars besteht darin, Ihnen als als unparteiischer Rechtsberater
in Ihren Rechtsangelegenheiten und denen Ihres Vertragspartners zur Seite zu stehen.
Unparteiisch bedeutet dabei, dass der Notar - im Gegensatz zum Rechtsanwalt - nicht
eine bestimmte Partei vertritt. Stattdessen tritt der Notar als unabhängiger Vermittler zwischen
den Interessen der Parteien auf. Er unterstützt Sie mit Rat und Tat wenn es darum geht,
bestimmte Rechtsbeziehungen mit einer anderen Partei einzugehen.
Unparteilichkeit bedeutet für den Notar auch, dass er in Angelegenheiten, in denen er bereits als Rechtsanwalt tätig war, nicht mehr als Notar auftreten darf. Umgekehrt ist es ihm nicht erlaubt, als Anwalt in einer Sache aufzutreten, in der er bereits als Notar tätig war.
Notare und ihre Angestellten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; Vertrauliches kann daher offen mit dem Notar besprochen werden.
Das Ergebnis der erfolgreichen Vermittlungsarbeit zwischen den Interessen der Parteien ist in der Regel ein Vertrag, der den Zielen und dem Willen aller Parteien rechtlich einwandfrei entspricht. Dies kann zum Beispiel ein Erbvertrag, Kaufvertrag oder Gesellschaftervertrag sein. Über die möglichen Inhalte des Vertrages werden Sie und die anderen Vertragsparteien vom Notar genauestens beraten, um zu einem für alle möglichst fairen Resultat zu gelangen.
Wann ein Notar notwendig ist
Für viele Rechtsgeschäfte ist es ratsam oder sogar gesetzlich vorgeschrieben, einen Notar hinzuzuziehen und das Rechtsgeschäft durch ihn beurkunden zu lassen. Insbesondere ist vom Gesetzgeber die Beurkundung solcher Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die besonders weit reichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten haben. Die Urkunden eines Notars dienen dazu, getroffene Vereinbarungen in der Zukunft unwiderlegbar nachweisen zu können. Auch die Eintragung in staatliche Register (Handelsregister, Grundbuchregister, Vereinsregister) erfolgt aufgrund von notariellen Urkunden. Daneben kann ein Notar die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften durchführen.
In den folgenden Bereichen sollte bzw. muss ein Notar in Anspruch genommen werden:
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.)
- Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
- Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
- Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.)
- Vorsorgevollmacht (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation (Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.)
Kosten für einen Notar
Das „Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit”, kurz: Kostenordnung (KostO) legt die Notargebühren für alle Notare verbindlich fest. Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem Wert des Geschäftes und der Art der notariellen Tätigkeit. Es ist daher vom Kostengesichtspunkt aus irrelevant, welchen Notar Sie auswählen. Die Wahl Ihres Notars steht Ihnen im übrigen frei; der Amtssitz des Notars hat keinerlei Einfluss auf seine Tätigkeit. Beispielsweise kann ein Reinfelder Notar problemlos auch den Kaufvertrag über ein Grundstück in München beurkunden.