Familienrecht

Einen ganz wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzlei stellt das Familienrecht dar.

Das Scheitern einer Partnerschaft oder Ehe bedeutet einen tiefen Einschnitt im Leben der Beteiligten. Nicht nur, wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, ein Beteiligter seine Erwerbstätigkeit für die Erziehung der Kinder aufgegeben hat oder gemeinsames Vermögen vorhanden ist, tauchen viele existenzielle Fragen für die beteiligten Familienmitglieder auf:

  • Was muss ich unmittelbar nach der Trennung beachten?
  • Muss ich meinem Ehepartner Unterhalt zahlen?
  • Mit wie viel Geld kann ich für mich zukünftig rechnen?
  • Wer bekommt unsere Kinder nach der Trennung? Was ist mit dem Sorgerecht?
  • Wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
  • Was passiert mit dem in der Ehe angeschafften Hausrat nach der Trennung?
  • Wer bleibt in der Ehewohnung?
  • Bin ich für das Alter abgesichert?
  • Hafte ich für die Schulden des Anderen?
  • Wann kann ich mich scheiden lassen?
  • Kann ich ohne einen Rechtsanwalt die Scheidung beantragen?

Um mögliche Unsicherheiten in Bezug auf eine Trennung so schnell wie möglich auszuräumen, ist eine zügige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant gefragt. Wir helfen Ihnen gern!

Frau Rechtsanwältin Schuldt-Stühmer ist Fachanwältin für Familienrecht.