Verkehrsrecht

Das Verkehrszivilrecht stellt einen der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei dar.

Ob Blechschaden oder Personenschaden – wenn Sie einen Unfall hatten, ist es wichtig, auf kompetente Beratung an Ihrer Seite zu setzen. Ganz gleich, ob Sie selbst einen Verkehrsunfall verursacht haben oder Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, wollen Sie nach dem Unfall eine Vielzahl von Fragen beantwortet haben:

  • Was muss ich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall beachten?
  • Wie bekomme ich meine Schäden ersetzt?
  • Ich bin der Meinung, dass ich den Unfall nicht verursacht habe, soll ich trotzdem zum Anwalt gehen?
  • Mein unfallbeschädigtes Fahrzeug soll begutachtet werden: Wer erteilt den Auftrag, die gegnerische Versicherung oder ich selbst?
  • Bei Personenschaden: Soll ich bei der Polizei Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallgegner stellen?
  • Ich bin verletzt worden und habe einen Verdienstausfall. Bekomme ich diesen Schaden ersetzt?
  • Erwartet mich eine Strafe oder ein Bußgeld?

Zusätzlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Bußgeld in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten mit unserer Erfahrung zur Seite. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und helfen bei Ihrer Entscheidung, ob Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen sollten.