Wohnungseigentumsrecht

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollte auf Basis von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung reibungslos funktionieren. Aber trotz aller Regelungen sind Konflikte nicht auszuschließen. Häufig findet das Recht des Einzelnen dort Grenzen, wo die Rechte anderer Miteigentümer berührt werden.So haben etwa die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft rechtsverbindlichen Charakter für alle Parteien – solange die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes eingehalten wurden.

Zu unseren Mandanten gehören Wohnungseigentümer genauso wie Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter. Damit sind uns die Sichtweisen und Interessenlagen aller in wohnungseigentumsrechtlichen Fällen Beteiligter vertraut.

Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen zu Rechtsverhältnissen der Wohnungseigentümer untereinander, zu Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, zu Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Verwalter unterstützen wir darüber hinaus bei der Durchsetzung von Hausgeldforderungen.

Frau Rechtsanwältin Schuldt-Stühmer ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und Immobilien“ des Deutschen Anwaltsvereins.