Mietrecht

Das Mietrecht stellt einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar. Zu unseren Mandanten gehören Wohnungs- und Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter sowie private und gewerbliche Mieter. Wir sind daher mit den Interessenlagen beider Vertragspartner sehr gut vertraut.

Bereits vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages können Fehler und damit letztlich auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter vermieden werden. Wir erstellen für Sie bei Bedarf Mietverträge, die speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Für Sie als Vermieter übernehmen wir die Beitreibung offener Mieten und offener Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen. Darüber hinaus erklären wir in Ihrem Namen ordentliche und fristlose Kündigungen, sei es wegen Eigenbedarfs, Zahlungsverzuges oder aus sonstigen wichtigen Gründen.

Ihnen als Mieter zeigen wir auf, wie Sie im Falle von Mängeln am Mietobjekt Ihre Rechte durchsetzen. Wir helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Kündigungen und prüfen die Betriebskostenabrechnungen Ihrer Wohnung.

Selbstverständlich vertreten wir Sie in allen gerichtlichen Streitigkeiten, die sich aus Mietverträgen ergeben. Dabei zeigen wir Ihnen die Chancen und Risiken auf, die Sie in Ansehung eines beabsichtigten gerichtlichen Verfahrens berücksichtigen müssen.

Frau Rechtsanwältin Schuldt-Stühmer ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und Immobilien“ des Deutschen Anwaltsvereins.