Kosten

Die Kostentransparenz unserer Tätigkeit ist unserer Ansicht nach für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant sehr wichtig. Unser Ziel ist es daher, dass bei der Übertragung des Mandates größtmögliche Kostentransparenz besteht. Zögern Sie nicht, nach der Höhe der zu erwartenden Gebühren zu fragen. Wir informieren Sie gerne.

Geregelt sind die Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz . Die Gebühren einer Beratung sind grundsätzlich abhängig von Dauer, Umfang und Schwierigkeit. Für die sogenannte Erstberatung eines Verbrauchers gibt es darüber hinaus eine gesetzliche Höchstgrenze von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Bei schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu stellen. Benötigen Sie hierzu eine persönliche finanzielle Einschätzung, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem individuellen Beratungsgespräch zur Verfügung.