Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit den rechtlichen Aspekten des Straßenverkehrs aus den Bereichen des Verkehrshaftungs- und Verkehrsvertragsrechtes.
Im Verkehrshaftungsrecht geht es um
- Ansprüche aus Verkehrsunfällen mit Sach- und/oder Personenschäden
- Haftungsfragen
- Schadenersatz und Schmerzensgeld.
In das Verkehrsvertragsrecht fallen u. a. Ansprüche aus
- Kaufverträgen über Fahrzeuge
- Leasingverträgen
- Werkverträgen wegen Reparaturmängeln nach Fahrzeugreparatur
Frau Rechtsanwältin Jutta Krause bearbeitet dieses Rechtsgebiet mit ihrer langjährigen Erfahrung und steht Ihnen kompetent zur Seite, sei es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.
