BGH stärkt Vermieterrechte bei Wohnungsbesichtigung

Mit Urteil vom 26. April 2023 (Az.: VIII ZR 420/21) hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Vermietern bei der Wohnungsbesichtigung gestärkt. Danach darf ein Vermieter die Wohnung nach vorheriger Ankündigung betreten, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – etwa zur Vorbereitung eines Verkaufs, einer Neuvermietung oder zur Überprüfung des Wohnungszustands.

Das Gericht stellte klar, dass Mieter in solchen Fällen zur Duldung verpflichtet sind. Ein generelles Verweigerungsrecht besteht nicht. Wichtig ist jedoch, dass der Vermieter den Anlass konkret benennt und den Termin rechtzeitig mitteilt.

Das Urteil ist ein wichtiges Signal zugunsten der Vermieter: Es schafft Rechtssicherheit bei der praktischen Durchsetzung des Besichtigungsrechts und verhindert, dass sich Mieter unter Berufung auf den Datenschutz oder die Privatsphäre pauschal verweigern können.