Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt – weitreichende Veränderungen 2018
In den vergangenen Jahren wurde der Kindesunterhalt mit jeder neuen Düsseldorfer Tabelle jeweils um einige Euro angehoben. Zum 01.01.2018 wurden aber nicht nur die Beträge angepasst, sondern es wurde eine wesentliche Veränderung eingefügt: Die Tabelle beginnt nunmehr in der ersten Einkommensgruppe mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 €“ statt wie bisher „bis 1.500,00 €“. In der Düsseldorfer weiterlesen…