Bei Trennung und Scheidung kann der sogenannte Nachteilsausgleich steuerlich relevant werden. Hintergrund ist das begrenzte Realsplitting: Zahlt ein Ehegatte Unterhalt und macht diesen steuerlich geltend, profitiert er von einer Steuerersparnis.
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss diese Zahlungen dagegen als sonstige Einkünfte versteuern – was seine Steuerlast erhöht.
Um diese steuerliche Benachteiligung auszugleichen, kann ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestehen. Dabei wird ermittelt, welche zusätzlichen Steuern durch den Unterhalt entstehen und ob der Unterhaltspflichtige diesen Nachteil ausgleichen muss.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Steuerbescheide nach der Trennung prüfen – oft zeigt sich hier ein Ausgleichsanspruch, der bares Geld wert ist.
