Ehevertrag bei Verstoß gegen die guten Sitten nichtig

Ein notarieller Ehevertrag kann auch nichtig sein – dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg jüngst in seinem Beschluss vom 10.5.2017 (Az. 3 W 21/17). Im betreffenden Fall führte zur Nichtigkeit, dass sich die Ehefrau beim Abschluss des Vertrages in einer Zwangslage befand. Sie war nämlich Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Ehemannes, hochschwanger und musste damit rechnen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift unter dem für sie nachteiligen Ehevertrag abgesagt werden würde.