Das LG Lübeck zum Pferdepensionsvertrag

Grundsätzlich beinhaltet ein Pferdeeinstellvertrag die miet- und verwahrungsrechtliche Unterbringung von Pferden. Umfasst der Vertrag darüber hinaus Fütterung, Pflege, Beritt und Ausbildung, überwiegt der dienstvertragliche Charakter dieses Vertrages, so das Landgericht Lübeck (Urteil vom 02.02.2017 – 14 S 231/15).  Der beauftragte Pensionswirt, der sich bei der Auftragsausführung infolge unberechtigter Weisungsabweichung vertragswidrig verhält, begeht eine Pflichtverletzung und ist dem Auftraggeber bei einem Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet.