Mietrecht: Räumungsanspruch auch gegenüber bereits ausgezogenen Mitmietern

Das LG Berlin entschied jüngst mit Beschluss vom 03.08.2016 (Az. 65 S 163/16), dass der Räumungsanspruch des Vermieters nach Beendigung eines mit mehreren Mietern begründeten Mietverhältnisses auch gegen denjenigen begründet ist, der durch seinen Auszug im Gegensatz zu den anderen Mietern den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat. Der Räumungstitel bietet dem Vermieter Schutz dafür, dass der ausgezogene Mieter nicht seinen Entschluss rückgängig macht und in die Wohnung zurückkehrt, so das Gericht.