In den vergangenen Jahren wurde der Kindesunterhalt mit jeder neuen Düsseldorfer Tabelle jeweils um einige Euro angehoben. Zum 01.01.2018 wurden aber nicht nur die Beträge angepasst, sondern es wurde eine wesentliche Veränderung eingefügt: Die Tabelle beginnt nunmehr in der ersten Einkommensgruppe mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900,00 €“ statt wie bisher „bis 1.500,00 €“. In der Düsseldorfer Tabelle wurden also die ersten Einkommensgruppen zusammengelegt, so dass ein Unterhaltsverpflichteter mit einem bereinigten Einkommen von 1.600,00 €, der bislang in die zweite Einkommensgruppe fiel, ab dem 01.01.2018 nur noch den geringeren Mindestunterhalt zu zahlen hat. Die Anzahl der Kinder, die künftig vom Mindestunterhalt leben müssen, wird dadurch erheblich vergrößert. Dies ist eine böse Überraschung für alle, die Kinder betreuen und eine erfreuliche Nachricht für die Unterhaltszahler.
Bestehende Unterhaltstitel können abgeändert und an die neue Düsseldorfer Tabelle angepasst werden.