Mietrecht: Räumungsanspruch auch gegenüber bereits ausgezogenen Mitmietern
Das LG Berlin entschied jüngst mit Beschluss vom 03.08.2016 (Az. 65 S 163/16), dass der Räumungsanspruch des Vermieters nach Beendigung eines mit mehreren Mietern begründeten Mietverhältnisses auch gegen denjenigen begründet ist, der durch seinen Auszug im Gegensatz zu den anderen Mietern den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben hat. Der Räumungstitel bietet dem Vermieter Schutz weiterlesen…